Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab dem 1. Januar. 2022 für alle Angebote und Lieferungen von:

PDM technology North America Inc.
1201 Peachtree Street NE, Suite 100
Atlanta, GA 30361
USA

und/oder ihren Tochtergesellschaften
(nachfolgend zusammenfassend „PDMt“)

1.  Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1.  Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen von PDMt an seine Kunden (im Folgenden „Kunde“) sowie für Verträge im weitesten Sinne und für Dienstleistungsverträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2.  Etwaige Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, diese wurden von der Geschäftsleitung von PDMt ausdrücklich und schriftlich angenommen. Eine solche Annahme kann auch nicht aus dem Umstand abgeleitet werden, dass PDMt einer Mitteilung des Kunden, dass er die Bedingungen von PDMt nicht akzeptiert und seine eigenen Bedingungen für gültig erklärt, nicht widersprochen hat.

1.3.  Wenn PDMt nicht in jedem Fall die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bedingungen nicht gültig sein sollten oder dass PDMt das Recht verwirkt, die strikte Einhaltung dieser Bedingungen in zukünftigen Fällen, gleich welcher Art, zu verlangen.

2. Angebote

2.1.  Alle Angebote sind freibleibend, auch wenn sie einen Zeitraum angeben, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

2.2.  Informationen, die von PDMt in Form von Drucksachen, Broschüren usw. zur Verfügung gestellt werden, können von PDMt ohne vorherige Ankündigung geändert werden und gelten nicht als Angebot.

3. Vereinbarungen

3.1. PDMt ist nicht an Angebote oder sonstige Erklärungen gegenüber dem Kunden gebunden, unabhängig davon, wie diese bezeichnet werden, bis die PDMt eine Auftragsbestätigung erteilt hat oder ein Kaufvertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde.

3.2.  Ergänzungen zu Verträgen und nachträgliche Absprachen oder Änderungen sowie schriftliche oder mündliche Absprachen und/oder Zusagen von Mitarbeitern, Vertretern oder Bevollmächtigten sind für PDMt nur verbindlich, wenn diese von PDMt schriftlich bestätigt wurden.

3.3.  Wenn die Zahlungsfähigkeit des Kunden dies rechtfertigt, kann PDMt eine Sicherheit verlangen, andernfalls ist PDMt berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen.

4. Preise und Tarife

4.1.  Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise und Tarife in USD und ohne Umsatzsteuer und sonstige Abgaben, die die Behörden zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung erheben können, sowie ohne Versandkosten.

4.2.  Besondere zusätzliche Zollabfertigungskosten und/oder Einfuhrzölle sind nicht im Preis enthalten und sind vom Kunden zu tragen.

4.3.  Die Preise basieren auf den Preisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern, Zöllen, Abgaben usw., die zum Zeitpunkt des Angebots gelten. Sollten sich nach Vertragsabschluss einer oder mehrere der oben genannten Selbstkostenfaktoren ändern, behält sich PDMt das Recht vor, den vereinbarten Preis entsprechend zu ändern.

4.4.  Die Preise verstehen sich ausschließlich des Aufwands, der dadurch entsteht, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und Dienstleistungen unzureichend sind, und des Aufwands für Überstunden, der dadurch entsteht, dass die Arbeiten in einem kürzeren Zeitrahmen als üblich abgeschlossen werden müssen.

4.5.  Der Kunde erstattet PDMt alle Kosten, die den für den Kunden erbrachten Dienstleistungen zurechenbar oder angemessen sind. Dazu gehören auch die Kosten für Transport und Unterkunft. Wenn Reisen außerhalb der geplanten Beratungsleistungen für die Implementierung von Bluestar erforderlich sind, wird die Reisezeit mit 50 Prozent des für die Leistungen von PDMt veranschlagten Satzes in Rechnung gestellt. Vor der Planung von Dienstleistungen, die die Berechnung von Reisezeiten erfordern würden, wird der Kunden-Projektmanager benachrichtigt und erteilt seine Zustimmung.

5.  Lieferbedingungen

5.1.  Montage- und/oder Installationsarbeiten werden dem Kunden in jedem Fall zu den jeweils geltenden Tarifen in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2.  Angaben zu Lieferfristen in Angeboten, Bestätigungen und/oder Verträgen erfolgen nach bestem Wissen und werden nach Möglichkeit eingehalten. PDMt ist nicht verpflichtet, Lieferfristen einzuhalten, die aufgrund von Umständen, die sich seit dem Abschluss des Vertrags geändert haben, nicht mehr eingehalten werden können.

5.3.  Die Frist bzw. der Zeitpunkt, zu dem die PDMt die vereinbarten Arbeiten bzw. die vereinbarten Lieferungen abgeschlossen haben muss, wurde in der Erwartung festgelegt, dass sich die Umstände, unter denen die Lieferung bzw. die Inbetriebnahme erfolgen wird, nach Annahme des Auftrags nicht ändern werden.

5.4.  Wenn vereinbart wurde, dass die Arbeiten und/oder Lieferungen in Etappen erfolgen, kann PDMt den Beginn der Arbeiten und/oder Lieferungen für eine bestimmte Etappe verschieben, bis der Kunde die Fertigstellung der vorherigen Etappe schriftlich genehmigt hat und alle seine finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Teillieferung erfüllt hat.

6. Verzögerungen

6.1.  Soweit PDMt einen Liefertermin bestätigt oder angegeben hat, erfolgt dies unter dem Vorbehalt, dass PDMt das Recht hat, den Liefertermin zu verschieben, wenn das aus gründen erfolgt, die PDMt nicht zu vertreten hat, wie z. B. Verzögerungen bei Unterlieferanten, Krankheit von mit der Lieferung beauftragten Schlüsselmitarbeitern, Kündigung von mit der Lieferung beauftragten Schlüsselmitarbeitern, unzureichende Belieferung durch den Kunden usw. Wenn PDMt aufgrund solcher Umstände gezwungen ist, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu ersetzen, hat PDMt sicherzustellen, dass dem Kunden keine Kosten im Zusammenhang damit in Rechnung gestellt werden.

6.2.  Falls PDMt den Liefertermin verschieben möchte, wird es den Kunden spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin schriftlich davon in Kenntnis setzen.

6.3.  Im Falle einer verspäteten Lieferung ist PDMt verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei erheblichen Lieferverzögerungen, d. h. 90 Tage oder mehr, die ausschließlich PDMt zuzurechnen sind, ist der Kunde berechtigt, die Lieferung innerhalb von 30 Tagen zu verlangen. Wenn PDMt nicht innerhalb dieser Frist liefert, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der Frist den Vertrag aufzulösen und die gekaufte Software an PDMt zurückzusenden.

6.4. PDMt übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden des Kunden infolge fehlender oder verspäteter Lieferungen, unabhängig vom Umfang des Schadens.

7. Zahlungsbedingungen

7.1.  Alle Rechnungen müssen vom Kunden gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen beglichen werden. Wenn keine besonderen Bedingungen angegeben sind, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlen (30 Tage netto).

7.2.  Die Forderung auf Zahlung des gesamten ausstehenden Betrages ist in jedem Fall direkt fällig bei überfälliger Zahlung einer vereinbarten Rate am Fälligkeitstag, wenn der Kunde einen Antrag auf Liquidation, Zahlungsaufschub oder Zwangsverwaltung stellt oder gestellt hat, im Falle einer Pfändung der Waren oder Forderungen des Käufers, und wenn der Käufer stirbt, in Liquidation geht oder – falls es sich um eine juristische Person handelt – aufgelöst wird.

7.3.  Wenn nach Ablauf einer per Einschreiben gesetzten weiteren Zahlungsfrist noch keine Zahlung eingegangen ist, haftet der Kunde auch für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros. Die Parteien setzen die außergerichtlichen Inkassokosten pauschal auf mindestens 15 % der Hauptsumme fest, zuzüglich der bereits fälligen Verzugszinsen und mit einem Mindestbetrag von 350 US-Dollar ohne USt.

7.4. PDMt behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung durch den Kunden vor. PDMt ist berechtigt, die Lieferung zu widerrufen, wenn der Kunde eine dieser Zahlungsbedingungen nicht einhält.

8. Projektleiter

8.1.  Der Projektleiter des Kunden hat während der Geschäftszeiten von PDM Technology ApS Zugang zu telefonischem und elektronischem Support im Zusammenhang mit dem Test und der Installation der gelieferten Software.

8.2.  Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Projektleiter des Kunden in dem von PDM Technology ApS für notwendig erachteten Umfang für Projektaktivitäten zur Verfügung steht, bis das Projekt geliefert, genehmigt und bezahlt wurde. Für den Fall, dass der Kunde den Projektleiter durch einen anderen ersetzen möchte, bevor das Projekt genehmigt und bezahlt ist, behält sich PDMt das Recht vor, den von PDMt geschätzten zusätzlichen Ressourcenverbrauch in Rechnung zu stellen, sowie das Recht, den Zeitplan für das Projekt infolge des Wechsels des Projektleiters zu ändern.

9.  Änderung und Stornierung von Aufträgen

9.1.  Stornierungen oder Kürzungen von Aufträgen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PDMt. Im Falle der Stornierung oder Reduzierung eines Auftrags ist die PDMt berechtigt, dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und geleisteten Arbeiten gemäß den Standardsätzen von PDMt in Rechnung zu stellen.

10. Von Dritten entwickelte Standardsoftware

10.1. Standardsoftware, die von Dritten entwickelt wurde, die nicht mit der Entwicklung im Auftrag von PDMt beauftragt sind, und die von PDMt geliefert wird, wird „wie besehen“ geliefert. Das Gleiche gilt, wenn die Lieferung von PDMt auf einer Plattform basiert, die aus von Dritten entwickelter Standardsoftware besteht.

10.2. Standardsoftware, die nicht PDMt entwickelt und hergestellt wurde, unterliegt gesonderten Lizenzbedingungen, auf die der Kunde hingewiesen wird.

10.3. Die PDMt haftet unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden und Verluste, die sich aus der mangelhaften Qualität, Leistung und Anwendbarkeit der gelieferten, von Dritten entwickelten Software ergeben können.

11.  Installation der Software und Abnahmetests

11.1. Wenn PDMt die Installation der Software abgeschlossen hat, führt PDMt einen Abnahmetest durch, der dokumentiert, dass die Hard- und Software vertragsgemäß installiert und geliefert wurde, und kündigt dies dem Kunden mindestens eine (1) Woche vorher schriftlich an.

11.2. Während des Abnahmetests wird die Software unter produktionsähnlichen Bedingungen getestet und der Kunde stellt zu diesem Zweck seine eigenen Daten und Ressourcen zur Verfügung.

11.3. Nimmt der Kunde nicht am Abnahmetest teil, führt PDMt den Test so durch, als ob der Kunde daran teilgenommen hätte.

11.4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass alle, auch die weniger häufig genutzten, Funktionen der Software ordnungsgemäß getestet werden.

11.5. PDMt behält sich das Recht vor, während des Abnahmetest Anpassungen/Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern der Abnahmetest dadurch nicht wesentlich unterbrochen wird.

11.6. Nach Abschluss des Abnahmetests muss das Protokoll des Abnahmetests vom Kunden und von PDMt überprüft werden, um einen Plan zur Behebung möglicher Fehler in der Software, die während des Abnahmetests festgestellt wurden, zu erstellen.

11.7. Der Abnahmetest gilt als vom Kunden angenommen, wenn der Abnahmetest ohne qualifizierte Mängel gemäß Artikel 11.10 abgeschlossen wurde. Falls der Kunde beschließt, die Software vor der Annahme des Abnahmetest in Betrieb zu nehmen, gilt der Abnahmetest als genehmigt.

11.8. Wenn der Abnahmetest gemäß Artikel 11.7 angenommen wurde, ist der Kunde verpflichtet, eine von PDMt vorbereitete Abnahmeerklärung zu unterzeichnen.

11.9. Sollten während des Abnahmetests Mängel festgestellt werden, die den täglichen Betrieb des Kunden beeinträchtigen, vgl. Artikel 11.10, ist PDMt berechtigt und verpflichtet, diese zu beheben. Wenn PDMt solche potenziellen Mängel behoben hat, vereinbart PDMt mit dem Kunden einen weiteren Abnahmetest nach demselben Verfahren wie beim ersten Abnahmetest. Das Verfahren wird so lange wiederholt, bis der Abnahmetest angenommen worden ist.

11.10. Unter einem qualifizierten Fehler oder Mangel ist ein Fehler zu verstehen, der dazu führt, dass der primäre Anwendungszweck der Software nicht möglich ist und dass es nicht möglich ist, den Fehler durch Befolgung der Anweisungen von PDMt zu umgehen. Erhebliche Fehler sind ohne unnötige Verzögerungen zu beheben.

12. Beanstandungen

12.1. Alle Beanstandungen, sowohl für erbrachte Dienstleistungen als auch für Arbeiten und/oder Produkte, müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingangsdatum der Rechnung schriftlich bei PDMt eingereicht werden, wobei die Fakten, auf die sich die Beanstandungen beziehen, genau anzugeben sind. Wenn die eingereichten Beanstandungen den oben genannten Anforderungen nicht genügen, können sie nicht mehr akzeptiert werden und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen angenommen hat. Versteckte Mängel unterliegen einer Frist von 90 Tagen ab der Inbetriebnahme der Software durch den Kunden („Inbetriebnahme durch den Kunden“, „Inbetriebnahme der Software“ und „Inbetriebnahme“ bedeutet das Datum, an dem der Kunde einen Abnahmetest genehmigt oder die Produkte oder Teile davon in einer Produktionsumgebung einsetzt).

12.2. Beanstandungen von Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingangsdatum dieser Rechnungen eingereicht werden.

12.3. Nach Ablauf dieser Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Waren oder Dienstleistungen bzw. die Rechnungen angenommen hat, woraufhin das Recht auf Beanstandung erlischt. Die Einreichung einer Beanstandung entbindet den Kunden in keinem Fall von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PDMt.

13. Haftung

13.1. PDMt übernimmt die gesetzlichen Verpflichtungen zur Entschädigung, soweit sie sich aus diesem Artikel ergeben.

13.2. Die Gesamthaftung von PDMt für zurechenbare Versäumnisse bei der Erfüllung des Vertrags bleibt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zu einem Betrag beschränkt, der den für diesen Vertrag vereinbarten Preis (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Wenn es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen fortlaufenden Leistungsvertrag von mehr als einem Jahr handelt, wird der vereinbarte Preis auf die Summe der in einem Jahr vereinbarten Honorare (ohne USt.) festgesetzt. In keinem Fall kann die Gesamtentschädigung für direkte Schäden mehr als 100.000 US-Dollar betragen.

Direkte Schäden umfassen ausschließlich:

  1. Die angemessenen Kosten, die der Kunde aufwenden muss, um sicherzustellen, dass die Leistungen von PDMt dem Vertrag entsprechen. Dieser Schaden wird jedoch nicht erstattet, wenn der Kunde den Vertrag gekündigt hat.
  2. Angemessene Kosten, die für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens anfallen, sofern sich diese Feststellung auf einen unmittelbaren Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht.
  3. Angemessene Kosten zur Ermittlung von Ursache und Umfang des Schadens, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.

13.3. Die Haftung von PDMt für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen. So haftet die PDMt beispielsweise nicht für Kosten und Verluste aufgrund von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Dateien, Daten und anderen Informationsträgern des Kunden. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde jederzeit über lesbare Kopien der Dateien, Daten und sonstigen Informationsträger verfügt und folglich dafür verantwortlich ist, jederzeit lesbare Sicherungskopien zu erstellen und zu besitzen.

13.4.  Wenn die Lieferung umfasst, dass PDMt mit einer der Softwareanwendungen des Kunden arbeitet, haftet PDMt nicht für eventuelle Schäden, Verluste oder den Verlust von Daten, wenn dies darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde keine Sicherungskopien dieser Daten erstellt hat.

13.5.  Der Kunde hat das Recht zu bestimmen, ob die Lieferung in einer Testumgebung oder in einer Live-Umgebung installiert werden soll. Wenn die Lieferung in einer Live-Umgebung installiert wird, ist der Kunde für die Schäden verantwortlich, die die Lieferung an den Daten und Softwareanwendungen des Kunden verursachen kann.

13.6.  Voraussetzung für das Bestehen von Schadensersatzansprüchen ist stets, dass der Kunde PDMt den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehen schriftlich meldet.

13.7.  Der Kunde stellt PDMt von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, die auf einen Mangel eines vom Kunden an einen Dritten gelieferten Produkts und Systems zurückzuführen sind, das auch von PDMt gelieferte Geräte, Software oder andere Materialien enthält, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden durch diese Geräte, Software oder andere Materialien verursacht wurde. PDMt übernimmt keine Haftung im Falle der Nichterfüllung oder der nicht rechtzeitigen, vollständigen oder ordnungsgemäßen Erfüllung in irgendeiner Weise, unbeschadet des Rechts von PDMt, dennoch die vom Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14. Höhere Gewalt

14.1. Als höhere Gewalt gelten zumindest Verspätungen oder Verzug unserer Lieferanten, Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften, Unmöglichkeit der Lieferung durch Verschulden oder Vorsatz von Personen, die bei PDMt beschäftigt sind oder deren Dienste PDMt in Anspruch nimmt, Krieg, Kriegsgefahr, unabhängig von der direkten Beteiligung Dänemarks, Brand oder andere Zerstörungen in unserem Betrieb, vollständige oder teilweise Unterbrechung des Transportsystems und Fehlfunktion von Maschinen und/oder Werkzeugen oder andere Störungen in unserem Betrieb oder im Betrieb unserer Lieferanten.

14.2. PDMt haftet nicht für die mangelnde Möglichkeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn PDMt nachweisen kann, dass dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

14.3. Im Falle höherer Gewalt – auch wenn dieser Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Auftragserteilung vorhersehbar war –, die es PDMt vorübergehend unmöglich macht, den Vertrag zu erfüllen oder den Auftrag auszuführen, hat PDMt das Recht, ohne gerichtliche Intervention entweder die Erfüllung des Vertrags für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass PDMt zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Vertragsstrafe verpflichtet ist.

14.4. Im Falle von höherer Gewalt hat der Kunde nicht das Recht, die Auflösung des Vertrags zu verlangen oder den Auftrag an PDMt zu widerrufen.

14.5. Wenn und soweit PDMt aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Kunde nicht verpflichtet, die entsprechenden Teile des vereinbarten Preises zu zahlen.

14.6. Wenn der Fall höherer Gewalt drei Monate angedauert hat oder wenn sicher ist, dass der Fall höherer Gewalt länger als sechs Monate andauern wird, können beide Parteien den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig beenden, sofern eine solche vorzeitige Beendigung nicht mehr möglich ist, nachdem der Vertrag, dessen Erfüllung durch höhere Gewalt vorübergehend behindert wurde, dennoch erfüllt worden ist. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung aufgrund höherer Gewalt hat der Kunde weiterhin die periodisch oder im Voraus fälligen Teile des vereinbarten Preises für den Zeitraum bis zum Eintritt der Situation höherer Gewalt zu zahlen.

15. Titel

15.1. PDMt und seine Lizenzgeber haben das volle Urheberrecht an der gesamten an den Kunden gelieferten Software, die unter Bezugnahme auf internationale Urheberrechtsgesetze geschützt ist.

15.2. Der Kunde erwirbt durch den Kauf und/oder die Installation der von PDMt gelieferten Software, Systeme oder Programme keine Rechte am geistigen Eigentum von PDMt und/oder seiner Lizenzgeber.

15.3. Der Kunde darf keine Sicherheitscodes knacken oder ändern und keine Hinweise in der Software auf geistige Eigentumsrechte, Marken und/oder andere Rechte entfernen.

15.4. Wenn die Lieferung aus einer Programmieraufgabe besteht, kann der Empfänger der Aufgabe frei Kopien von den relevanten Teilen des Systems anfertigen, in dem programmiert wird. Diese Kopien sind nur für den internen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

15.5. Solche Programmieraufgaben werden zusammen mit dem Quellcode für die betreffenden Teile des Systems, auf das sich die Programmierung bezieht, geliefert. Bibliotheken, die Teile der Programme enthalten, werden in Form von Objektcode mitgeliefert. Sollten die mitgelieferten Bibliotheken oder Standardsysteme für die Vervielfältigung gesonderte Lizenzen o. ä. erfordern, so ist dies von dieser Vereinbarung ausgenommen und es liegt in der Verantwortung des Kunden, die erforderlichen Lizenzen zu erwerben.

15.6. Handelt es sich bei der Lieferung um ein Standardprogramm, dürfen das Programm und die Programmdokumentation gemäß den Bestimmungen des zugehörigen Lizenzvertrags kopiert werden.

15.7. Handelt es sich bei der Lieferung um einen Bericht, so darf der Bericht nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von PDMt kopiert und/oder veröffentlicht werden.

15.8. PDMt behält sich alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Materialien, der Software und den darin enthaltenen Erfindungen, Zeichnungen, Modellen und Urheberrechten vor.

15.9. Der Kunde wird es unterlassen, die Programme zu vermieten oder leihweise zu überlassen und die Programme zu kopieren, zu ändern oder zu vervielfältigen. Der Kunde wird Vermittlern und Mitarbeitern eine ähnliche Verpflichtung auferlegen.

16. Produktinformation

16.1. Technische Spezifikationen und andere Materialien, die dem Kunden von PDMt zur Verfügung gestellt werden, dienen nur zu Orientierungszwecken, und PDMt übernimmt keine Verantwortung für darin enthaltene Ungenauigkeiten. Jegliche Informationen in solchen Materialien sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

17. Quellcode

17.1. Der Quellcode für die von PDMt entwickelte und gelieferte Software, an der die PDMt die geistigen Eigentumsrechte hält, steht dem Kunden im Falle eines Konkurses von PDMt oder der Einstellung der Geschäftstätigkeit von PDMt aus anderen Gründen unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass es nicht möglich ist, einen kontinuierlichen Support der Software unter normalen Umständen sicherzustellen.

17.2. Dies gilt nur für die Teile der Software, die vom Kunden genutzt werden.

17.3. Alle Eigentumsrechte und Rechte an der Software verbleiben in diesem Fall bei PDMt.

18. Abtretung von Verpflichtungen

18.1. Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus Verträgen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auf einen Dritten zu übertragen.

18.2. PDMt und der Kunde sind jedoch berechtigt, ihre Rechte zu übertragen, wenn entweder PDMt oder der Kunde eine Unternehmensumstrukturierung wie z. B. eine Fusion, eine Übernahme oder ähnliches vornimmt. Voraussetzung ist, dass die Partei, die die Rechte überträgt, dafür haftet, dass die Partei, die die Rechte erhält, in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen PDMt und dem Kunden und diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu erfüllen.

19.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1. Alle Rechtsangelegenheiten zwischen PDMt und dem Kunden unterliegen ausschließlich den Gesetzen des Staates Delaware und der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Delaware.